Für das "Seminar für eine überzeugende und begeisternde Projekt-Präsentation" am 17.12.2024 sind noch Plätze frei!
Hinweise:
- Anträge zur Projektförderung können bis zum 30.11. per E-Mail mit den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Formularen eingereicht werden.
- Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben.
- Eine Fachberatung wird rechtzeitig vor der Antragstellung an den LWL-Naturfonds ausdrücklich empfohlen.
Richtlinie des LWL-Naturfonds
1. Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Biologische Stationen in Westfalen-Lippe, die nach der Förderrichtlinie für Biologische Stationen in NRW (FöBS NRW) gefördert werden,
- BNE-Regionalzentren in Westfalen-Lippe, die nach der Förderrichtlinie des Landes NRW (FöBNE-NRW) gefördert werden,
- die vom LWL institutionell geförderten Natur- und GeoParke,
- Stiftung Westfälische Kulturlandschaft,
- Naturschutzbund Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (NABU NRW),
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW),
- Landesgemeinschaft Natur und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU NRW),
-
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V. (SDW NRW).
- Weitere gemeinnützige Vereine oder andere gemeinnützige Einrichtungen, die sich für Natur- und Umweltschutz engagieren, können im Rahmen von Kooperationen mit den genannten antragsberechtigten Einrichtungen ebenfalls von den Fördermitteln profitieren. (Antragsteller bzw. Antragestellerin muss dabei eine der o.g. Einrichtungen sein!)
- Von der Antragstellung ausgeschlossen sind LWL-eigene Einrichtungen sowie Organisationen, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind.
2. Was wird gefördert?
Die Unterstützung erfolgt als Projektförderung. Dazu zählen beispielhaft Naturerlebnisse mit regionalem Bezug, Maßnahmen zum Erhalt identitätsstiftender, regionaler und kulturhistorisch bedeutsamer Lebensräume und Nutzungsformen, nachhaltige Projekte zum Natur-, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz oder Angebote der Umweltbildung (ggf. in Kooperation mit dem künftigen LWL-Forum für Naturwissenschaften am LWL-Museum für Naturkunde). Auch Vorhaben aus dem Bereich Netzwerkbildung und Digitalisierung sollen gefördert werden, ebenso wie Kunst- und Kulturprojekte mit innovativen Ideen, insbesondere aus den Bereichen Bildung, Inklusion, Pflege der Kulturlandschaft oder Klimaschutz.
Ein Thema aus den Bereichen Bildung, Inklusion, Pflege der Kulturlandschaft oder Klimaschutz als Teil des Antragskonzeptes ist Voraussetzung für die Förderung.
Die Förderung investiver Maßnahmen als Bestandteil der eingereichten Projektideen ist ebenfalls möglich. Auch gemeinsame Förderungen mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) sind denkbar.
3. Wie wird gefördert?
Die Projektförderung erfolgt i.d.R. in Höhe von 90 v. H. der zuwendungsfähigen Aufwendungen unter Beachtung der Höhe der Gesamtaufwendungen der eingereichten Anträge und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die fehlenden max. 10 % können als Eigenmittel, unter Berücksichtigung bürgerschaftlichen Engagements oder durch Zuwendungen Dritter erbracht werden. Die geförderten Maßnahmen sind zeitlich begrenzt (max. drei Jahre), wobei die Bewilligungen jeweils pro Haushaltsjahr ausgesprochen werden. Längere Folgeförderungen sollen vermieden werden.
Es werden Beratungsgespräche zur Qualifizierung angeboten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Ausgenommen sind Maßnahmen, für die eine Genehmigung zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde.
Die Förderzusage erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung (mit Festlegung eines Höchstsatzes). Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Finanzierung des Vorhabens bis auf die beim LWL beantragte Fördersumme gesichert ist und das Vorhaben zeitnah realisiert werden kann.
Hier finden Sie die vollständigen Richtlinien und Allgemeinen Nebenbestimmungen im Original-Wortlaut:
Was ist zu tun?
Einrichtungen, die einen Projektantrag stellen möchten, senden bitte folgende Unterlagen an den LWL-Naturfonds (per E-Mail an elke.happe@lwl.org):
- den ausgefüllten Vordruck ,,Antrag auf Gewährung einer Förderung"
- das ausgefüllte Formular ,,Projektkennblatt'' (auf einer Seite!)
- einen detaillierten Projekt- und Finanzplan (unter Angabe der Personal- und Sachkosten nach Kalenderjahren)
Einrichtungen, die einen Verwendungsnachweis einreichen müssen, benötigen folgende Unterlagen:
- den ausgefüllten Vordruck ,,Verwendungsnachweis Projektförderung''
- eine Belegliste nach unten-stehendem Muster
- die entsprechenden Belege/Rechnungen und Nachweise auf Nachfrage
- ggf. Stundenzettel zum Bürgerschaftlichen Engagement
- einen detaillierten Projekt- und Finanzbericht (Plan/Ist)
Einrichtungen, die einen Zwischenverwendungsnachweis einreichen müssen, benötigen folgende Unterlagen:
- den ausgefüllten Vordruck ,,Zwischenverwendungsnachweis Projektförderung''
- eine Belegliste nach unten-stehendem Muster
- die entsprechenden Belege/Rechnungen und Nachweise auf Nachfrage
- ggf. Stundenzettel zum Bürgerschaftlichen Engagement
- einen Projekt- und Finanzbericht (Plan/Ist) mit dem aktuellen Stand des Projektes
Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:
- Antrag auf Gewährung einer Förderung
- Projektkennblatt
- Verwendungsnachweis Projektförderung
- Zwischenverwendungsnachweise Projektförderung
- Muster Belegliste (für Bescheide aus 2023)
- Musterdatei Belegliste (für Bescheide 2024)
- Stundenzettel für Bürgerschaftliches Engagement (bis 31.12.2023)
- Stundenzettel für Bürgerschaftliches Engagement (ab 2024)
- Zur Kenntnis: Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement des Landes NRW